- Rechnungseinheit
- Rẹch|nungs|ein|heit 〈f. 20〉 rechner. Hilfsmittel zur Bildung einer Summe von Mengen verschiedenartiger Werte
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Rẹch|nungs|ein|heit, die (Geldw.):dem internationalen Geldverkehr zugrunde gelegte Einheit, in der Werte u. Preise ausgedrückt werden.* * *
Rechnungs|einheit,Abkürzung RE, die Einheit, in der Werte und Preise ausgedrückt werden. Sie stimmt für ein Land im Allgemeinen mit der Münz- und Währungseinheit überein. Im überregionalen und internationalen Wirtschaftsverkehr ist die Rechnungseinheit die gemeinsame Verrechnungsgröße über den beteiligten Einzelwährungen. So wurde für den Haushalt der EWG 1960 eine Haushaltsrechnungseinheit mit einem Goldgehalt von 0,88867088 g Feingold eingeführt (entsprechend der Parität des Internationalen Währungsfonds für den US-$). Die Verwendung dieser Rechnungseinheit in den Agrarmarktordnungen der EG führte dazu, dass bei Aufwertungen (Abwertungen) die Preise in Inlandswährung gesenkt (erhöht) werden mussten. Um dies zu vermeiden, wurden seit 1973 besondere Umrechnungskurse (grüne Paritäten) angewandt (Grenzausgleich). Im April 1975 wurde vorübergehend die Europäische Rechnungseinheit (Abkürzung ERE, auch EUR, englisch European Unit of Account, Abkürzung EUA) geschaffen, deren jeweiliger Wert auf dem gewogenen Mittel der Währung der damals neun EG-Staaten beruhte (Währungskorbrechnungseinheit). Die Europäische Währungseinheit (englisch European Currency Unit, Abkürzung ECU) löste im Rahmen des am 13. 3. 1979 eingeführten Europäischen Währungssystems die ERE ab. Mit der Einführung des Euro zum 1. 1. 1999 wurden alle Bezüge auf den ECU durch Bezug auf den Euro (Kursverhältnis 1 : 1) ersetzt.* * *
Rẹch|nungs|ein|heit, die (Geldw.): dem internationalen Geldverkehr zugrunde gelegte Einheit, in der Werte u. Preise ausgedrückt werden.
Universal-Lexikon. 2012.